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Aktuelles

Hinweis zur Lockerung der Corona-Pandemie

Die staatlich konzessionierten Spielhallen, erfüllen in erheblichem Umfang den im Glücksspielstaatsvertrag formulierten Auftrag, den natürlichen Spielbetrieb in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken und die Ausbreitung von unerlaubtem Glücksspiel im Schwarzen Markt zu verhindern.

Die Wiedereröffnung von Spielhallen mit einem erweiterten Schutz für Mitarbeiter*innen zu einem frühen Zeitpunkt trägt dazu bei, unerwünschte Entwicklungen zu vermeiden.

In Spielhallen darf 1 Geldspielgerät auf einer Fläche von 12qm, maximal aber 12 Geldspielgeräte in einer Spielhalle, aufgestellt werden. Die Geldspielgeräte haben einen vorgeschriebenen Abstand und sind durch Sichtschutz voneinander zu trennen. Schon daraus ergibt sich, dass in einer Spielhalle schon viel Abstand zwischen den Gästen besteht. Ein Kontakt von Mensch zu Mensch ergibt sich kaum, es besteht ein Kontakt von Mensch zur Maschine.


Folgende weitere Vorsichtsmaßnahmen sind sofort umsetzbar:

• Händedesinfektion am Eingang
• Bereitstellung von Desinfektionsmöglichkeiten in der Spielhalle
• Großer Abstand zwischen den Geldspielgeräten
• Beschränkung der Anzahl der Spielgäste
• Distanzlinien auf dem Boden vor den Spielgeräten und im Eingangsbereich
• Reduziertes Serviceangebot; Geldwechseln nur am Geldwechsler nicht personell
• Reinigung der Geldspielgeräte bei jedem Spielerwechsel durch Mitarbeiter*innen
• Führung eines Reinigungsprotokolls zur Kontrolle
• Erweiterte Sanitärhygiene auf den Toiletten (Seifenspender, Papiertücher)

 

Wir wollen sicherstellen, dass die Verbraucher nicht in illegale Angebote ohne Jugend- und Spielerschutz ausweichen.

Die Wiedereröffnung von Spielhallen ist der beste Jugend- und Verbraucherschutz

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